Please use this identifier to cite or link to this item: https://doi.org/10.21256/zhaw-30121
Publication type: Working paper – expertise – study
Title: «Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende
Authors: Wyss, Vinzenz
Schäfer, Louis
Saner, Mirco
Keel, Guido
et. al: No
DOI: 10.21256/zhaw-30121
Extent: 60
Issue Date: 14-Mar-2024
Publisher / Ed. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Publisher / Ed. Institution: Winterthur
Language: German
Subjects: SLAPP; Journalismus; Medienrecht
Subject (DDC): 343: Property, finance, tax and commercial law (CH)
070: News media, journalism and publishing
Abstract: Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat gemeinsam mit der Medienbranche einen nationalen Aktionsplan zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz erstellt. Eines der zentralen Anliegen der Medienschaffenden ist in diesem Zusammenhang ein besseres Verständnis über missbräuchliche Klagen (sog. "strategic lawsuits against public participation", SLAPPs). Ziel der Studie: Das BAKOM hat Prof. Dr. Vinzenz Wyss und sein Team vom Institut für angewandte Medienwissenschaft (IAM) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) damit beauftragt, eine Studie zu erstellen, in welcher Fragen zur Häufigkeit, Dynamik, betroffenen Medientypen, Themengebiete, sowie mögliche Effekte von SLAPPs in der Schweizer Medienbranche beantwortet werden. Forschungsstand: SLAPP bezeichnet missbräuchliche Gerichtsklagen, die darauf abzielen, die freie Meinungsbildung zu Themen des öffentlichen Interesses zu unterdrücken. Es gibt keine einheitliche Definition von SLAPP, aber vier Kriterien treten häufig auf; sie betreffen eine asymmetrische Rollenverteilung, das Motiv der Klagenden, die thematisierte Sache sowie die Bewertung der Klage als "missbräuchlich." In methodischer Hinsicht wird ein Multi-Methoden-Design verwendet, das qualitative und quantitative Methoden kombiniert. Auf der Basis des Forschungsstands zu SLAPP wurden Themen für Leitfadeninterviews entwickelt und Gespräche mit 19 Rechtsexpert:innen und Chefredaktor:innen geführt. Zusätzlich wurde für eine Onlineumfrage ein Fragebogen an 342 Chefredaktor:innen verschickt, von denen 142 teilnahmen. Befunde: Nur wenige Chefredaktor:innen in der Schweizer Medienbranche haben Erfahrungen mit SLAPP-Klagen. Aus Sicht der Befragten beeinträchtigen finanzielle Belastungen und Zeitverluste, die durch SLAPP anfallen könnten, die journalistische Arbeit erheblich, während die Androhung von SLAPP auch zu Selbstzensur führen kann. SLAPPs werden auch als potenzielle Bedrohung für die Medienfreiheit betrachtet. Die Befragten sehen die Gefahr eines "chilling effects" und einen möglichen Verlust der journalistischen Watchdog-Funktion. Die Mehrheit der befragten Rechtsexpert:innen ist der Ansicht, dass bestehende Gesetze, insbesondere die Zivilprozessordnung (ZPO), ausreichen, um gegen SLAPPs vorzugehen. Einige Experten und insbesondere Vertreter:innen der Medien sehen dennoch Handlungsbedarf und schlagen Massnahmen vor, welche die Reduzierung finanzieller Belastungen für Medienunternehmen sowie die frühzeitige Durchsetzung des Rechtsschutzes gemäss Artikel 59 ZPO einschliessen. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive werden jedoch starke Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen rechtlichen Massnahmen geäussert. Insbesondere die Einführung juristischer Privilegien für journalistische Medien könnten zu intensiven Debatten über die Gleichbehandlung anderer Akteur:innen führen. Die Befragten schlagen denn auch brancheninterne Massnahmen vor, darunter der Zugriff auf gemeinsam genutzte Rechtsressourcen, einen Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie Schulungen. Die Idee eines gemeinsamen Fonds für betroffene Redaktionen wird diskutiert, ebenso wie die Rolle des Presserats. Es wird betont, dass die Branche die Auswirkungen von SLAPPs öffentlich besser bekannt machen sollte. Wichtig ist schliesslich der Befund, dass SLAPPs «mitten ins Herz» des Journalismus zielen. Anders als in anderen Bereichen, haben entsprechende Klagen oder deren Androhung zur Folge, dass der Journalismus in der Ausübung seiner Kernfunktion beeinträchtigt wird; nämlich in der Erwartung, aufgrund investigativer Recherchen auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30121
License (according to publishing contract): Not specified
Departement: Applied Linguistics
Organisational Unit: Institute of Applied Media Studies (IAM)
Published as part of the ZHAW project: SLAPP: «Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende
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Wyss, V., Schäfer, L., Saner, M., & Keel, G. (2024). «Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30121
Wyss, V. et al. (2024) «Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30121.
V. Wyss, L. Schäfer, M. Saner, and G. Keel, “«Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende,” ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Mar. 2024. doi: 10.21256/zhaw-30121.
WYSS, Vinzenz, Louis SCHÄFER, Mirco SANER und Guido KEEL, 2024. «Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Wyss, Vinzenz, Louis Schäfer, Mirco Saner, and Guido Keel. 2024. “«Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende.” Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30121.
Wyss, Vinzenz, et al. «Missbräuchliche» Gerichtsklagen gegen Schweizer Medienschaffende. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 14 Mar. 2024, https://doi.org/10.21256/zhaw-30121.


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