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dc.contributor.authorBucher, Silvia-
dc.date.accessioned2018-08-24T11:00:50Z-
dc.date.available2018-08-24T11:00:50Z-
dc.date.issued2006-
dc.identifier.issn0255-9072de_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/9594-
dc.description.abstractDas Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hatte sich im vergangenen Jahr verschiedentlich mit Fragen des schutzwürdigen Interesses als Voraussetzung des Eintretens auf ein Rechtsmittel zu befassen, in dem eine Partei die Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades verlangte, ohne dass sich eine solche auf die Höhe der zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung ausgewirkt hätte. Die Frage des schutzwürdigen Interesses stellte sich im Urteil S. vom 18. März 2005, I 791/03, in Bezug auf die von der versicherten Person erhobene Einsprache, im Urteil B. vom 11. Oktober 2005, I 313/04, hinsichtlich der von der versicherten Person eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde und im Urteil N. vom 27. Oktober 2005, I 586/04, bezüglich der von einer IV-Stelle erhobenen Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Im erstgenannten Fall war zu prüfen, ob ein schutzwürdiges Interesse an einer exakten Festsetzung des Invaliditätsgrades mit Blick auf Leistungsansprüche aus anderen Sozialversicherungszweigen oder im Hinblick auf eine allfällige spätere Wiederverheiratung zu bejahen sei. In den anderen beiden Fällen hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine nach Erlass des Einspracheentscheides eingetretene, im die Grenze der richterlichen Beurteilung bildenden1 Zeitpunkt des Erlasses des Einspracheentscheides somit erst bevorstehende Rechtsänderung (4. IV-Revi-sion2 ein solches Interesse zu begründen vermöge.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherStämpflide_CH
dc.relation.ispartofSchweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorgede_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subjectVerfahrensrechtde_CH
dc.subjectFSRde_CH
dc.subjectSozialversicherungsrechtde_CH
dc.subject.ddc344: Öffentliches Recht (CH), Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturrechtde_CH
dc.titleFrage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rentede_CH
dc.typeBeitrag in wissenschaftlicher Zeitschriftde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Unternehmensrecht (IUR)de_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.issue4de_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.pages.end378de_CH
zhaw.pages.start374de_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.volume50de_CH
zhaw.publication.reviewPeer review (Publikation)de_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

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Bucher, S. (2006). Frage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rente. Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 50(4), 374–378.
Bucher, S. (2006) ‘Frage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rente’, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 50(4), pp. 374–378.
S. Bucher, “Frage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rente,” Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, vol. 50, no. 4, pp. 374–378, 2006.
BUCHER, Silvia, 2006. Frage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rente. Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge. 2006. Bd. 50, Nr. 4, S. 374–378
Bucher, Silvia. 2006. “Frage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rente.” Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge 50 (4): 374–78.
Bucher, Silvia. “Frage des schutzwürdigen Interesses an der Feststellung eines höheren oder tieferen Invaliditätsgrades ohne Auswirkung auf die Rente.” Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, vol. 50, no. 4, 2006, pp. 374–78.


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