Please use this identifier to cite or link to this item: https://doi.org/10.21256/zhaw-30459
Publication type: Bachelor thesis
Title: Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen?
Authors: Lüthi, Sina
Advisors / Reviewers: Baumann, Robert
DOI: 10.21256/zhaw-30459
Extent: 68
Issue Date: 2023
Publisher / Ed. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Publisher / Ed. Institution: Winterthur
Language: German
Subject (DDC): 342: Constitutional and administrative law (CH)
Abstract: Das Bundesgericht wendet einen pragmatischen Methodenpluralismus für die Auslegung von Rechtsätzen an. Dabei werden die verschiedenen Auslegungselemente, das grammatikalische Element, das systematische Element, das historische Element und das teleologische Element genutzt, um die ratio legis der in Frage stehende Rechtsnorm zu ergründen. Das Bundesgericht hat ausserdem die Möglichkeit, die einzelnen Auslegungselemente so zu gewichten, dass die Auslegung zu einem möglichst befriedigenden Ergebnis führt. So soll vor allem dem konkreten Einzelfall angemessen Rechnung getragen werden. Der pragmatische Methodenpluralismus und das Richterrecht im Allgemeinen stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den fundamentalen Elementen des schweizerischen Rechtsstaats, so sieht etwa das Legalitätsprinzip nach Art. 5 Abs. 1 BV vor, dass sich jedes staatliche Handeln auf eine gesetzliche Grundlage zu stützen hat. In diesem Zusammenhang muss eine Rechtsnorm das Erfordernis des Rechtssatzes erfüllen. Dennoch ist es nicht möglich, dass Rechtsnormen auf Grund ihres generell-abstrakten Charakters jeden Anwendungsfall bis ins kleinste Detail regeln, weshalb es nötig ist, dass den rechtsanwendenden Behörden mittels unbestimmter Rechtbegriffe einen gewissen Auslegungsspielraum offengelassen wird. Auch das Gewaltenteilungsprinzip und das demokratische Prinzip steht in einem gewissen Widerspruch zum rechtsschöpferischen Tätigwerden des Bundesgerichts, insbesondere dort wo ein Gericht über die Grenzen der Auslegung hinaus nach der Manier des Gesetzgebers Recht setzt (Art. 4 ZGB) oder etwa wenn es einem Ausführungsgesetz, welches der Umsetzung einer angenommenen Verfassungsinitiative dienen soll, auf Grund eines Verstosses gegen das Völkerrecht die Anwendung untersagt. Jedoch sind für das Bundesgericht die Bundesgesetze massgebend (Art. 190 BV), was der Legislative im Verhältnis zur Judikative grundsätzlich eine starke Position verschafft. Hinzu kommt, dass in der Schweiz das demokratische Prinzip grundsätzlich dem rechtstaatlichen Prinzip vorgeht. Das Bundesgericht fungiert somit lediglich als Fremdkontrolle der Legislative (zuweilen auch der Exekutive), ohne dabei übermässig in deren Kompetenzen einzugreifen. Schliesslich stellt sich die Frage, inwiefern sich der pragmatische Methodenpluralismus auf die Rechtsicherheit auswirkt, dabei spielt vor allem das Vorverständnis der Richter und Richterinnen in Kombination mit der fehlenden Rangordnung der Auslegungselemente eine Rolle, so wird teilweise davon ausgegangen, dass sich Richter und Richterinnen ein Urteil auf Grund ihres Vorverständnisses bilden, und danach gerade jenes Auslegungselement am höchsten gewichten, welches dieses Ergebnis am besten zu begründen vermag. Jedoch ist dem entgegen-zuhalten, dass eine unterschiedliche Gewichtung der Auslegungselemente nicht immer auch zu einem unterschiedlichen Ergebnis führt. Zudem dient die in Art. 1 Abs. 3 ZGB festgehaltene Beachtungspflicht der Präjudizien der Rechtssicherheit, wobei die präjudizielle Wirkung der bewährten Überlieferung sich noch dadurch verstärkt, dass Praxisänderungen grundsätzlich nur dort erfolgen sollen, wo ernsthafte sachliche Gründe dafür vorliegen. Im Vergleich zu den Auslegungsmethoden der USA wird überdies deutlich, dass die Schweizer Justiz deutlich unabhängiger erscheint als die amerikanische und dass die Rechtsaulegung in der Schweiz trotz eines gewissen Gestaltungspielraums bei der Gewichtung der einzelnen Elemente insgesamt sehr einheitlich und ausgeglichen angewendet wird.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30459
License (according to publishing contract): CC BY-NC-ND 4.0: Attribution - Non commercial - No derivatives 4.0 International
Departement: School of Management and Law
Appears in collections:BSc Wirtschaftsrecht

Files in This Item:
File Description SizeFormat 
2023_Lüthi_Sina_BSc_WR.pdf732.77 kBAdobe PDFThumbnail
View/Open
Show full item record
Lüthi, S. (2023). Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen? [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-30459
Lüthi, S. (2023) Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen? Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30459.
S. Lüthi, “Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen?,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2023. doi: 10.21256/zhaw-30459.
LÜTHI, Sina, 2023. Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen? Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Lüthi, Sina. 2023. “Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen?” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30459.
Lüthi, Sina. Der Methodenpluralismus des Bundesgerichts : Flucht oder Segen? ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2023, https://doi.org/10.21256/zhaw-30459.


Items in DSpace are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.