Please use this identifier to cite or link to this item: https://doi.org/10.21256/zhaw-30456
Publication type: Bachelor thesis
Title: Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S
Authors: Flütsch, Sarah
Advisors / Reviewers: Hadorn, Nina
DOI: 10.21256/zhaw-30456
Extent: 45
Issue Date: 2023
Publisher / Ed. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Publisher / Ed. Institution: Winterthur
Language: German
Subject (DDC): 342: Constitutional and administrative law (CH)
Abstract: Im Zusammenhang mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S i.S.v. Art. 4 AsylG aktiviert. Dieser wird Schutzsuchenden einzig aufgrund der Zugehörigkeit zu der definierten Schutzgruppe gewährt. Entsprechend entwickelt sich erstmals eine Praxis zur Anwendung und Umsetzung des vorübergehenden Schutzes. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutzstatus S darzulegen und die gewonnenen Erkenntnisse einzuordnen. Eine zentrale Frage ist vor allem, welchen Personen der Schutzstatus S gewährt wird und welche Folgen eine Verweigerung des Schutzstatus S haben kann. Gemäss der Allgemeinverfügung sowie den Erkenntnissen der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine den folgenden Personen der Schutzstatus S gewährt: Für schutzsuchende ukrainische Staatsbürgerinnen und -bürger sowie ihren Familienangehörigen wurde in Ziff. I Bst. a der Allgemeinverfügung festgelegt, dass der Schutzstatus S zu gewähren ist, sofern sie vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren. Mit der Nennung des Stichdatums wird an ein objektives Kriterium angeknüpft, welches erfüllt sein muss, um vorübergehenden Schutz zu erhalten. Schutzsuchende, welche nicht über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, wird der Schutzstatus nur gewährt, sofern sie vor dem 24. Februar 2022 einen Schutzstatus in der Ukraine hatten oder über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und zudem nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihre Heimatländer zurückkehren können. Letztere Voraussetzung wurde bis anhin vom Bundesverwaltungsgericht noch nie bejaht, sondern in einigen Fällen zur vollständigen Sachverhaltsabklärung oder wegen Verletzung der Begründungspflicht zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Bei binationalen Familien stellt sich die Frage, ob die ganze Familie unter die Kategorie von Ziff. I Bst. a der Allgemeinverfügung fällt. Diesbezüglich ist die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nicht kohärent. Es zeigt sich jedoch die Tendenz, dass das vorrangige Abstellen auf die nicht-ukrainische Staatsbürgerschaft eines Familienmitgliedes nichts am grundsätzlichen Anspruch auf Gewährung des vorübergehenden Schutzes des Familienmitgliedes mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zu ändern vermag. Bei Doppelbürgerinnen und -bürgern sowie Personen, welchen bereits in einem anderen Staat ein Schutzstatus gewährt wurde, wird der vorübergehenden Schutz aufgrund des Subsidiaritätsprinzips verweigert. Beabsichtigt das SEM das Gesuch um Gewährung des vorübergehenden Schutzes abzulehnen, folgt, sofern keine Asylgründe geltend gemacht wurden, die Wegweisung. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Wegweisung in die Ukraine unzumutbar. Inwiefern die Rückkehr ins Heimatland für nicht-ukrainische Staatsangehörige in Sicherheit und dauerhaft möglich sein kann, jedoch der Vollzug der Wegweisung nicht, ist fraglich. Im Ergebnis stellt der Schutzstatus S ein Instrument dar, um schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren. Dafür ist es jedoch wesentlich, dass die Schutzgruppe anhand von objektiven Kriterien definiert wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine vertiefte Abklärung nötig ist, was zu einem Spannungsverhältnis mit der eigentlichen Konstruktion des Schutzstatus S führen kann.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30456
License (according to publishing contract): CC BY-NC-ND 4.0: Attribution - Non commercial - No derivatives 4.0 International
Departement: School of Management and Law
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Flütsch, S. (2023). Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-30456
Flütsch, S. (2023) Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S. Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30456.
S. Flütsch, “Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2023. doi: 10.21256/zhaw-30456.
FLÜTSCH, Sarah, 2023. Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S. Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Flütsch, Sarah. 2023. “Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S.” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30456.
Flütsch, Sarah. Der vorübergehende Schutz in der Praxis : Rechtsprechung zum Schutzstatus S. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2023, https://doi.org/10.21256/zhaw-30456.


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