Please use this identifier to cite or link to this item: https://doi.org/10.21256/zhaw-30455
Publication type: Bachelor thesis
Title: Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr
Authors: Dobruna, Kaltrina
Advisors / Reviewers: Müller, Reto
DOI: 10.21256/zhaw-30455
Extent: 55
Issue Date: 2023
Publisher / Ed. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Publisher / Ed. Institution: Winterthur
Language: German
Subject (DDC): 343: Property, finance, tax and commercial law (CH)
Abstract: Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Im Art. 57 BV wird festgelegt, dass Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung zuständig sind. Eine Auslagerung von polizeilichen Sicherheitsaufgaben an Private steht daher im Konflikt mit dem staatlichen Gewaltmonopol. Das staatliche Eingriffsmonopol gilt nicht uneingeschränkt; es wird teilweise durchbrochen durch Jedermannsrechte und das Hausrecht. Dadurch wird Privatpersonen als Selbstschutz ein Verhalten erlaubt, das generell dem Staat vorbehaltenes ist. Für die Übertragung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben an Private ist eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinn notwendig, da in diesem Kontext Grundrechte tangiert werden. Zudem muss ein öffentliches Interesse an der Auslagerung vorliegen. Wichtig ist die Grundrechtsbindung derjenigen Sicherheitskräfte, die staatliche Aufgaben erfüllen. Auch bei der Aufgabenübertragung an Private bleibt der Staat letztlich verantwortlich. Aus Anlass der wachsenden Gewaltbereitschaft im öffentlichen Verkehr wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Sicherheitsorganen im öffentlichen Verkehr bestimmte Befugnisse einräumt: Am 1. Oktober 2011 ist das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere, privaten Sicherheitsdiensten Befugnisse einzuräumen, die ihnen gewöhnlich nicht zur Verfügung stehen. Denn ein privater Sicherheitsdienst hat keine hoheitlichen Befugnisse und agiert im Hausrecht oder durch Jedermannsrechte. Durch das BGST konnten daher rechtliche Lücken geschlossen werden und die Aufgaben sowie die Befugnisse der einzelnen Sicherheitsorgane lassen sich klarer voneinander abgrenzen. Gestützt auf das BGST hat der Bundesrat die Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr erlassen. Darin wird näher auf die Ausbildung der Mitarbeitenden sowie deren Ausrüstung und Bewaffnung eingegangen. Im BGST wird zwischen zwei Sicherheitsorganen unterschieden: dem Sicherheitsdienst und der Transportpolizei. Vom Sicherheitsdienst unterscheidet sich die Transportpolizei durch erweiterte Kompetenzen. Nur die Aufgaben des Sicherheitsdienstes können an eine private Organisation übertragen werden. Die Securitas AG ist als privates Sicherheitsunternehmen mit Bewilligung des BAV für die SBB AG tätig. Zusätzlich sorgt auch die Transsicura AG (Tochtergesellschaft der SBB Immobilien) zusammen mit der Transportpolizei sowie den kantonalen und kommunalen Polizeikorps für Sicherheit an den Bahnhöfen. Doch in der Lehre wird auch Kritik gegenüber dem BGST geäussert. Es werden Bedenken hinsichtlich der hoheitlichen Polizeifunktion der Sicherheitsorgane an öffentlich zugänglichen Orten ausgesprochen, die eigentlich zur Kernaufgabe der Polizei gehören. Für die Anwendung von polizeilichem Zwang verweist das BGST auf das ZAG, das zwischen polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen unterscheidet. Hier wird als problematisch erachtet, dass Private bei einer gesetzlichen Aufgabenübertragung dazu ermächtigt werden, Massnahmen und Zwangsmittel anzuwenden.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30455
License (according to publishing contract): CC BY-NC-ND 4.0: Attribution - Non commercial - No derivatives 4.0 International
Departement: School of Management and Law
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Dobruna, K. (2023). Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-30455
Dobruna, K. (2023) Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr. Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30455.
K. Dobruna, “Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2023. doi: 10.21256/zhaw-30455.
DOBRUNA, Kaltrina, 2023. Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr. Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Dobruna, Kaltrina. 2023. “Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr.” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30455.
Dobruna, Kaltrina. Befugnisse der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr : Übertragung von Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Verkehr. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2023, https://doi.org/10.21256/zhaw-30455.


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