Publication type: Book part
Type of review: Editorial review
Title: Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention
Authors: Braig, Katharina Franziska
et. al: No
Published in: Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser
Editors of the parent work: Seitz, Claudia
Straub, Ralf Michael
Weyeneth, Robert
Page(s): 561
Pages to: 573
Issue Date: 2022
Publisher / Ed. Institution: Helbing Lichtenhahn
Publisher / Ed. Institution: Basel
ISBN: 978-3-7190-4582-1
Language: German
Subjects: Aarhus-Konvention; Umweltsache; Menschenrecht; Gerichtzugang
Subject (DDC): 344: Labor, social, education and cultural law (CH)
Abstract: In den einleitenden Sätzen der dritten Ausgabe des UNEP-Global Judicial Handbook on Environmental Constitutionalism heisst es: «Courts matter. They are essential to the rule of law. Without Courts, laws can be disregarded, executive officials left unchecked, and people left without recourse. And the environment and the human connection to it can suffer.» In Europa ist in diesem Kontext in den letzten Jahren zunehmend die Aarhus-Konvention virulent geworden, die in ihrer dritten Säule einen Zugang zu Gerichten in Umweltsachen garantiert. Dieser dort gewährte Zugang zu Gerichten bezieht sich auf Informationen und Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie auf Handlungen und Unterlassungen von Behörden und Privatpersonen, die gegen umweltbezogene Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts verstossen, wobei die Verfahren dabei bestimmten Anforderungen genügen müssen. Jedoch zeigt die Rechtspraxis, dass die Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Gerichten – so wie von der Aarhus-Konvention vorgesehen – keineswegs lückenlos erfolgt. Daher lohnt sich der Blick nach Strassburg, wo inzwischen auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gewisse Standards bezüglich des Rechts auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen setzt. Ziel dieses Artikels ist es, zu zeigen, dass die EMRK eine aktivere und entscheidendere Rolle spielen kann und sollte, wenn es darum geht, prozedurale Umweltrechte und insbesondere das Recht auf Zugang zu Gerichten zu stärken. Obwohl bis heute nur fünf Mitgliedsstaaten des Europarates die Aarhus-Konvention nicht ratifiziert haben, sind die Aarhus-Konvention und die EMRK rechtlich nicht miteinander verbunden und werden von unterschiedlichen Organen – dem Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – überwacht. Während die Aarhus-Konvention von Beginn an das Ziel hatte, prozedurale Umweltreche – neben dem Recht auf Zugang zu Umweltinformationen und zu Öffentlichkeitsbeteiligungen im Umweltbereich auch das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – zu stärken, haben die Verfasser der EMRK bei der Ausarbeitung dieses Instruments keine Umweltbestimmungen explizit aufgenommen. Dies hindert den Strassburger Gerichtshof jedoch heute nicht daran, die EMRK so auszulegen, dass durch sie inzwischen umfangreiche Umweltrechte garantiert werden – darunter auch ein Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Um besser beurteilen zu können, inwieweit dieses Recht vergleichbar mit der in der Aarhus-Konvention enthaltenen Garantie ist oder sogar darüber hinausgeht, bedarf es einer genaueren Untersuchung des aus der EMRK ableitbaren Umfangs des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/29055
Fulltext version: Published version
License (according to publishing contract): Licence according to publishing contract
Departement: School of Management and Law
Organisational Unit: Center for Corporate Responsibility (CCR)
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Braig, K. F. (2022). Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention. In C. Seitz, R. M. Straub, & R. Weyeneth (eds.), Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser (pp. 561–573). Helbing Lichtenhahn.
Braig, K.F. (2022) ‘Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention’, in C. Seitz, R.M. Straub, and R. Weyeneth (eds) Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser. Basel: Helbing Lichtenhahn, pp. 561–573.
K. F. Braig, “Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention,” in Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser, C. Seitz, R. M. Straub, and R. Weyeneth, Eds. Basel: Helbing Lichtenhahn, 2022, pp. 561–573.
BRAIG, Katharina Franziska, 2022. Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention. In: Claudia SEITZ, Ralf Michael STRAUB und Robert WEYENETH (Hrsg.), Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser. Basel: Helbing Lichtenhahn. S. 561–573. ISBN 978-3-7190-4582-1
Braig, Katharina Franziska. 2022. “Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention.” In Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser, edited by Claudia Seitz, Ralf Michael Straub, and Robert Weyeneth, 561–73. Basel: Helbing Lichtenhahn.
Braig, Katharina Franziska. “Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltsachen : die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte der Aarhus-Konvention.” Rechtsschutz in Theorie und Praxis : Festschrift für Stephan Breitenmoser, edited by Claudia Seitz et al., Helbing Lichtenhahn, 2022, pp. 561–73.


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