Full metadata record
DC FieldValueLanguage
dc.contributor.authorWiederkehr, René-
dc.date.accessioned2018-08-27T08:31:07Z-
dc.date.available2018-08-27T08:31:07Z-
dc.date.issued2016-
dc.identifier.issn0253-9810de_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/9694-
dc.description.abstractDas Bundesgericht anerkennt in ständiger Rechtsprechung die Beschwerdebefugnis von Gemeinwesen gestützt auf die allgemeine Legitimationsklausel, falls diese gleich oder ähnlich wie Privatpersonen oder aber in hoheitlichen Befugnissen berührt sind. Die Praxis zu diesen beiden Fallgruppen ist nicht gefestigt. Insbesondere die Betroffenheit in vermögensrechtlichen Interessen führt immer wieder zu heiklen Abgrenzungsfragen. Es fehlt an überzeugenden Kriterien, um die beiden Fallgruppen gegeneinander abzugrenzen. Von den beiden Fallgruppen werden zudem sehr unterschiedliche Konstellationen erfasst, die sich kaum auf einen gemeinsamen Nenner zurückführen lassen. Darüber hinaus ist die Regelung des allgemeinen Beschwerderechts auf Privatpersonen zugeschnitten, die in ihren privaten Interessen berührt sind. Sie passt hingegen nicht auf die Geltendmachung hoheitlicher Interessen. Entsprechend bekundet das Bundesgericht beträchtliche Schwierigkeiten, eine einigermassen kohärente Praxis zu entwickeln. Aus diesen Gründen wird im Rahmen dieses Beitrags eine grundsätzliche Reform der Beschwerdebefugnis von Gemeinwesen vorgeschlagen.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherStämpflide_CH
dc.relation.ispartofRecht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxisde_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subject.ddc342: Öffentliches Recht (CH), Staats- und Verwaltungsrechtde_CH
dc.titleDie Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGGde_CH
dc.typeBeitrag in wissenschaftlicher Zeitschriftde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Regulierung und Wettbewerb (IRW)de_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.issue2de_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.pages.end85de_CH
zhaw.pages.start71de_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.volume2016de_CH
zhaw.publication.reviewPeer review (Publikation)de_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

Files in This Item:
There are no files associated with this item.
Show simple item record
Wiederkehr, R. (2016). Die Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG. Recht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis, 2016(2), 71–85.
Wiederkehr, R. (2016) ‘Die Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG’, Recht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis, 2016(2), pp. 71–85.
R. Wiederkehr, “Die Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG,” Recht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis, vol. 2016, no. 2, pp. 71–85, 2016.
WIEDERKEHR, René, 2016. Die Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG. Recht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis. 2016. Bd. 2016, Nr. 2, S. 71–85
Wiederkehr, René. 2016. “Die Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG.” Recht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis 2016 (2): 71–85.
Wiederkehr, René. “Die Beschwerdebefugnis des Gemeinwesens nach Art. 89 Abs. 1 BGG.” Recht - Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis, vol. 2016, no. 2, 2016, pp. 71–85.


Items in DSpace are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.