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dc.contributor.authorStreiff, Oliver-
dc.contributor.authorTrajkova, Renata-
dc.date.accessioned2024-06-07T09:49:56Z-
dc.date.available2024-06-07T09:49:56Z-
dc.date.issued2024-05-22-
dc.identifier.issn0036-7990de_CH
dc.identifier.issn1422-0709de_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30802-
dc.description.abstractAuf der Agenda des Bundes geniesst die Energiestrategie 2050 momentan hohe Priorität. Mit dieser Strategie will der Bundesrat die Abhängigkeit der Schweiz von fossilen Energieträgern und von der Kernenergie verringern. Auch das Verfassungsrecht gibt vor, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Um die strategischen Ziele zu erreichen, müssen geeignete Standorte für den Bau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, z.B. für den Bau von Solaranlagen, identifiziert werden. Dies setzt Raumplanung voraus, welche grundsätzlich den Kantonen obliegt. Um eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes zu erreichen, verpflichtet Art. 2 Abs. 1 RPG5 alle Gemeinwesen, ihre raumwirksamen Tätigkeiten zu planen und abzustimmen (sog. Planungspflicht). Auf kantonaler und kommunaler Ebene wird diese Abstimmung entlang des planerischen Stufenbaus verwirklicht (Richtplan, Nutzungsplan, Baubewilligung). Die Planungspflicht des Bundes wird in Art. 13 Abs. 1 RPG konkretisiert: Demnach erarbeitet der Bund Grundlagen und schafft zum Zweck der Anleitung und Abstimmung seiner raumwirksamen Tätigkeiten die nötigen Konzepte und Sachpläne. Im Unterschied zu den Kantonen ist die Bundesplanung nicht ganzheitlich ausgerichtet, sondern ein fragmentarisches Produkt, das sich aus den verfassungsrechtlich vorgegebenen Bundesaufgaben ergibt. Die Klärung der Frage, wann eine Tätigkeit raumwirksam und damit planungspflichtig ist, richtet sich beim Bund nach ähnlichen Grundsätzen wie bei der kantonalen Richtplanung: Im Vordergrund stehen die Raumbeanspruchung durch das Vorhaben, Konflikte mit bundesrechtlich geschützten Objekten von nationaler Bedeutung sowie Probleme mit aktuellen oder zukünftigen Nutzungen des Raumes, die durch den Betrieb der Anlage entstehen können (Lärm, Luftreinhaltung, Strahlung oder Störfälle). Sachpläne dienen als Grundlage für das anschliessende Plangenehmigungsverfahren, welches das bundesrechtliche Pendant zum kantonalen bzw. kommunalen Bewilligungsverfahren darstellt. Zur Frage, ob der Bund einen Sachplan oder ein Konzept erarbeiten darf oder muss und welche der beiden Formen zu wählen ist, schweigt sich das RPG dagegen aus. Offen ist auch, wie diese Planung inhaltlich aussehen soll: Müssen konkrete Standorte für spezifische Vorhaben ermittelt werden (Positivplanung) oder sind Gebiete zu bezeichnen, in denen keine planungspflichtigen Anlagen zulässig sind (Negativplanung)? Für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen muss zwischen Sachplänen und Konzepten, die meist im gleichen Atemzug Erwähnung finden, unterschieden werden. Im Folgenden werden die konkret ergriffenen «besonderen Massnahmen des Bundes» betrachtet und kompetenzrechtlich eingeordnet, um anschliessend Schlüsse für die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten resp. -pflichten des Bundes im Solarenergiebereich zu ziehen.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherSchulthessde_CH
dc.relation.ispartofSchweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrechtde_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subjectÖffentliches Rechtde_CH
dc.subjectRaumplanungde_CH
dc.subjectUmweltde_CH
dc.subjectBaurechtde_CH
dc.subjectSolarenergiede_CH
dc.subjectEnergiewendede_CH
dc.subjectGesellschaftde_CH
dc.subjectStaatde_CH
dc.subject.ddc344: Öffentliches Recht (CH), Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturrechtde_CH
dc.titleSachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergiede_CH
dc.typeBeitrag in wissenschaftlicher Zeitschriftde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Regulierung und Wettbewerb (IRW)de_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.issue5de_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.pages.end250de_CH
zhaw.pages.start227de_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.volume2024de_CH
zhaw.publication.reviewPeer review (Publikation)de_CH
zhaw.author.additionalNode_CH
zhaw.display.portraitYesde_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

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Streiff, O., & Trajkova, R. (2024). Sachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergie. Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2024(5), 227–250.
Streiff, O. and Trajkova, R. (2024) ‘Sachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergie’, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2024(5), pp. 227–250.
O. Streiff and R. Trajkova, “Sachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergie,” Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, vol. 2024, no. 5, pp. 227–250, May 2024.
STREIFF, Oliver und Renata TRAJKOVA, 2024. Sachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergie. Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht. 22 Mai 2024. Bd. 2024, Nr. 5, S. 227–250
Streiff, Oliver, and Renata Trajkova. 2024. “Sachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergie.” Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht 2024 (5): 227–50.
Streiff, Oliver, and Renata Trajkova. “Sachpläne und Konzepte des Bundes : eine staatsrechtliche Analyse mit Folgerungen für die Planung im Bereich der Solarenergie.” Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, vol. 2024, no. 5, May 2024, pp. 227–50.


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