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dc.contributor.authorJansen, Lothar-
dc.date.accessioned2024-06-07T08:54:21Z-
dc.date.available2024-06-07T08:54:21Z-
dc.date.issued2023-08-01-
dc.identifier.issn1422-3481de_CH
dc.identifier.urihttps://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.htmlde_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30780-
dc.description.abstractGrundsätzlich ist die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke auf kantonaler Ebene möglich. Zwar dürfen die Kantone keine zur eidgenössischen MWST gleichartige Steuern erheben. Für die Bewertung der Gleichartigkeit kommt es allerdings auf die konkrete Ausgestaltung an. Gemäss dem Leitentscheid des Bundesgerichts zur «Genfer Armenabgabe» und nachfolgenden Entscheiden des Bundesgerichts sind für die Gleichartigkeit das Ausmass der besteuerten Leistungen, die Erhebungsziele und Erhebungszwecke, das Belastungskonzept, die Erhebungsmodalitäten und die gewählte Bemessungsgrundlage massgebend. Die Erhebung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke als allgemeine Fiskalsteuer ist aus kompetenzrechtlichen Gründen und aufgrund eines Verstosses gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung unzulässig. Es kommt allerdings eine Ausgestaltung als Kostenanlastungssteuer, Lenkungssteuer oder reine Lenkungsabgabe in Betracht. Die Ausgestaltung als reine Lenkungsabgabe ist nicht zwingend erforderlich, da der Kanton bereits zur Erhebung als Lenkungssteuer berechtigt wäre. Eine kantonale Abgabe auf zuckerhaltige Getränke konfligiert als solche mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung. Die anderen Besteuerungsgrundsätze (Gleichmässigkeit der Besteuerung, Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) und die Wirtschaftsfreiheit sind hingegen nicht tangiert. Der Verstoss gegen die Allgemeinheit der Besteuerung kann durch Kostenanlastungsgründe oder Lenkungszwecke gerechtfertigt sein. Für eine Rechtfertigung als Kostenanlastungssteuer ist entscheidend, dass der Nachweis einer abstrakten Nutzen- oder Kostennähe zu den mit der Abgabe finanzierten Leistungen bzw. Aufwendungen gelingt. Für eine Rechtfertigung als Lenkungssteuer ist v.a. massgebend, dass ein angemessener Abgabebetrag festgelegt wird, ohne dass der Abgabe ex-post die Geeignetheit abgesprochen wird. Die Erhebung des MWST-Normaltarifs auf zuckerhaltige Getränke ist m.E. zulässig und qualifiziert weder als Verstoss gegen die verfassungsrechtlichen Besteuerungsprinzipien noch die Erhebungsprinzipien des MWSTG.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherEditions Weblawde_CH
dc.relation.ispartofArchiv für Schweizerisches Abgaberechtde_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subjectBesteuerungsprinzipde_CH
dc.subjectNationales Steuerrechtde_CH
dc.subjectSteuerpolitikde_CH
dc.subject.ddc343: Öffentliches Recht (CH), Sachen-, Finanz-, Steuer- und Wirtschaftsrechtde_CH
dc.titleEinführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatzde_CH
dc.typeBeitrag in wissenschaftlicher Zeitschriftde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Unternehmensrecht (IUR)de_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.issue8de_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.pages.end541de_CH
zhaw.pages.start479de_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.volume92de_CH
zhaw.publication.reviewPeer review (Publikation)de_CH
zhaw.author.additionalNode_CH
zhaw.display.portraitYesde_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

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Jansen, L. (2023). Einführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatz. Archiv für Schweizerisches Abgaberecht, 92(8), 479–541. https://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.html
Jansen, L. (2023) ‘Einführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatz’, Archiv für Schweizerisches Abgaberecht, 92(8), pp. 479–541. Available at: https://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.html.
L. Jansen, “Einführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatz,” Archiv für Schweizerisches Abgaberecht, vol. 92, no. 8, pp. 479–541, Aug. 2023, [Online]. Available: https://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.html
JANSEN, Lothar, 2023. Einführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatz. Archiv für Schweizerisches Abgaberecht [online]. 1 August 2023. Bd. 92, Nr. 8, S. 479–541. Verfügbar unter: https://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.html
Jansen, Lothar. 2023. “Einführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatz.” Archiv für Schweizerisches Abgaberecht 92 (8): 479–541. https://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.html.
Jansen, Lothar. “Einführung einer kantonalen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Anhebung des Mehrwertsteuertarifs für zuckerhaltige Getränke auf den Normalsatz.” Archiv für Schweizerisches Abgaberecht, vol. 92, no. 8, Aug. 2023, pp. 479–541, https://asa.weblaw.ch/asaissues/92/8/einfuhrung-einer-kan_a9207464ae.html.


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