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dc.contributor.advisorIbric, Samra-
dc.contributor.authorCasanova, Ramona-
dc.date.accessioned2023-01-26T09:50:22Z-
dc.date.available2023-01-26T09:50:22Z-
dc.date.issued2022-
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/26718-
dc.description.abstractDie Justiz-Initiative verlangte unter anderem die Aufhebung der Amtsdauerbeschränkung von 6 Jahren für Richter*innen und stattdessen die Einführung der Möglichkeit der Amtsenthebung. Weiter wollte sie den Kreis der in das Bundesgericht wählbaren Personen deutlich einschränken, indem die erforderlichen Qualifikationen der Kandidierenden erhöht werden sollten. Die Neugestaltung des Wahlvorgangs hätte die grösste Änderung bedeutet. So wäre neu nicht mehr die vereinigte Bundesversammlung für die Wahl zuständig gewesen, sondern eine Auslosung der durch eine unabhängige Fachkommission vorgeschlagenen Kandidierenden hätte über die Wahl entschieden. Die Initiative wurde zwar von Volk und Ständen klar abgelehnt, aber gewisse Neuerungen, die die Initiative mit sich gebracht hätte, erscheinen durchaus sinnvoll. Daher ist die aktuelle Rechtslage, insbesondere das Erfordernis der Wiederwahl der Bundesrichter*innen sowie die im internationalen Vergleich kurze Amtsdauer, die Notwendigkeit der Parteizugehörigkeit und die dazugehörige Mandatssteuer, in dieser Arbeit kritisch hinterfragt worden. Folgende Schlüsse konnten gezogen werden. In Anbetracht der in den Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 191c BV garantierten richterlichen Unabhängigkeit ist das Wiederwahlerfordernis nicht vertretbar. Zwar werden fast alle Bundesrichter*innen am Ende ihrer Amtsdauer wieder gewählt, aber nur schon die Möglichkeit der vereinigten Bundesversammlung, dem Richter oder der Richterin anlässlich der Erneuerungswahl zumindest einen Denkzettel zu verpassen oder diese*n schlimmstenfalls sogar nicht wieder zu wählen, gefährdet die Unabhängigkeit der Richter*innen. Das Erfordernis der Parteizugehörigkeit erfüllt einige rechtsstaatliche Funktionen, wie beispielsweise die demokratische Legitimation sowie die ausgewogene Vertretung der Wertvorstellungen am höchsten Gericht. Diese Vorteile vermögen die Nachteile wie namentlich die Chancenungleichheit sowie der allfällige Anschein der Befangenheit auszugleichen. Die Mandatssteuer ist im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit unbedenklich. Die Bestimmung der Richter*innen im Losverfahren ist kein geeignetes Mittel, das höchste Gericht des Landes zu besetzen. Der internationale Vergleich zeigt auf, dass die de facto richterliche Unabhängigkeit in der Schweiz sehr gut ist – trotz dem Wiederwahlerfordernis. In den USA, wo die obersten Richter*innen auf Lebzeiten gewählt werden und sich somit keiner Wiederwahl stellen müssen, entstehen durch ebendiese Regelung andere Probleme – wie beispielsweise die Überalterung der Richter*innen und die fehlende demokratische Legitimation. Es wird daher empfohlen, eine einmalige Amtsdauer von 15 Jahren für Bundesrichter*innen einzuführen. Des Weiteren ist zwecks Chancengleichheit zwischen Parteizugehörigen und Parteilosen eine entsprechende Lösung zu finden, beispielsweise ein prozentualer Anteil an parteilosen Richterinnen und Richtern. Schlussendlich könnte eine Anpassung des Wahlsystems in Betracht gezogen werden, beispielsweise durch einen neu einzuführenden Justizrat, sodass die Wahlen weniger politisiert wären.de_CH
dc.format.extent48de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaftende_CH
dc.relation.ispartofseriesBSc Wirtschaftsrechtde_CH
dc.rightshttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/de_CH
dc.subject.ddc347: Zivilprozessrecht (CH)de_CH
dc.titleRichterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative»de_CH
dc.typeThesis: Bachelorde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.publisher.placeWinterthurde_CH
dc.identifier.doi10.21256/zhaw-26718-
zhaw.originated.zhawYesde_CH
Appears in collections:BSc Wirtschaftsrecht

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Casanova, R. (2022). Richterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative» [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-26718
Casanova, R. (2022) Richterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative». Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-26718.
R. Casanova, “Richterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative»,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2022. doi: 10.21256/zhaw-26718.
CASANOVA, Ramona, 2022. Richterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative». Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Casanova, Ramona. 2022. “Richterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative».” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-26718.
Casanova, Ramona. Richterliche Unabhängigkeit : eine rechtliche Beleuchtung unter besonderer Berücksichtigung der «Justiz-Initiative». ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2022, https://doi.org/10.21256/zhaw-26718.


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