Publikationstyp: Beitrag in Magazin oder Zeitung
Titel: Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema
Autor/-in: Pärli, Kurt
Erschienen in: Tangram
Band(Heft): 2009
Heft: 23
Seite(n): 45
Seiten bis: 50
Erscheinungsdatum: 2009
Verlag / Hrsg. Institution: Eidgenössische Kommission gegen Rassismus
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Art. 8 BV; Mehrfachdiskriminierung; Diskriminierung; Antidiskriminierungsrecht
Fachgebiet (DDC): 342: Öffentliches Recht (CH), Staats- und Verwaltungsrecht
Zusammenfassung: Im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung (BV) vom 18. April 1999 wurde Art. 8 Abs. 2 aufgenommen: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/10737
Volltext Version: Publizierte Version
Lizenz (gemäss Verlagsvertrag): Lizenz gemäss Verlagsvertrag
Departement: School of Management and Law
Organisationseinheit: Institut für Unternehmensrecht (IUR)
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Pärli, K. (2009). Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema. Tangram, 2009(23), 45–50.
Pärli, K. (2009) ‘Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema’, Tangram, 2009(23), pp. 45–50.
K. Pärli, “Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema,” Tangram, vol. 2009, no. 23, pp. 45–50, 2009.
PÄRLI, Kurt, 2009. Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema. Tangram. 2009. Bd. 2009, Nr. 23, S. 45–50
Pärli, Kurt. 2009. “Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema.” Tangram 2009 (23): 45–50.
Pärli, Kurt. “Mehrfachdiskriminierung : in der schweizerischen Lehre und Praxis noch kein Thema.” Tangram, vol. 2009, no. 23, 2009, pp. 45–50.


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