Publikationstyp: Entscheidanmerkung
Art der Begutachtung: Peer review (Publikation)
Titel: Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule
Autor/-in: Petrik, Andreas
Erschienen in: Pflegerecht
Band(Heft): 5
Heft: 3
Seite(n): 181
Seiten bis: 183
Erscheinungsdatum: 2016
Verlag / Hrsg. Institution: Stämpfli
ISSN: 2235-2953
Sprache: Deutsch
Fachgebiet (DDC): 344: Öffentliches Recht (CH), Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturrecht
Zusammenfassung: Bei der Beurteilung der natürlichen Kausalität bei unfallbedingten Rückenbeschwerden wird danach unterschieden, ob es sich um eine richtungsgebende Verschlimmerung handelt oder nicht. Im ersten Fall wird der Zustand, wie er vor dem Unfall bestanden hat, nach drei bis vier Monaten, im zweiten Fall in der Regel nach sechs bis neun Monaten wieder erreicht. Die Frage der Adäquanz bei Beschwerden nach einem Auffahrunfall wird nach der sogenannten «Schleudertrauma-Praxis» geprüft.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/9283
Volltext Version: Publizierte Version
Lizenz (gemäss Verlagsvertrag): Lizenz gemäss Verlagsvertrag
Departement: School of Management and Law
Organisationseinheit: Institut für Unternehmensrecht (IUR)
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Petrik, A. (2016). Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule. Pflegerecht, 5(3), 181–183.
Petrik, A. (2016) ‘Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule’, Pflegerecht, 5(3), pp. 181–183.
A. Petrik, “Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule,” Pflegerecht, vol. 5, no. 3, pp. 181–183, 2016.
PETRIK, Andreas, 2016. Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule. Pflegerecht. 2016. Bd. 5, Nr. 3, S. 181–183
Petrik, Andreas. 2016. “Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule.” Pflegerecht 5 (3): 181–83.
Petrik, Andreas. “Urteilsbesprechung: Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 (8C_571/2015) : Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule.” Pflegerecht, vol. 5, no. 3, 2016, pp. 181–83.


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