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Publikationstyp: Thesis: Bachelor
Titel: Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen
Autor/-in: Vogel, Valentina
Betreuer/-in / Gutachter/-in: Trajkova, Renata
DOI: 10.21256/zhaw-30504
Umfang: 67
Erscheinungsdatum: 2023
Verlag / Hrsg. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Verlag / Hrsg. Institution: Winterthur
Sprache: Deutsch
Fachgebiet (DDC): 342: Öffentliches Recht (CH), Staats- und Verwaltungsrecht
Zusammenfassung: Art. 9 BV verankert den selbständigen, justiziablen grundrechtlichen Anspruch, nach Treu und Glauben behandelt zu werden. In seiner Haupterscheinungsform, dem Vertrauensschutz, schützt er eine betroffene Person im Vertrauen in das behördliche Verhalten, sofern dieses eine konkrete, die betroffene Person berührende Angelegenheit betrifft. Der allgemeine verwaltungsrechtliche Vertrauensschutz bedingt das Vorliegen folgender Voraussetzungen: (a) Vertrauensgrundlage, (b) berechtigtes Vertrauen, (c) nachteilige Disposition, (d) Kausalität sowie (e) Interessenabwägung. Hinsichtlich des besonders wichtigen Anwendungsfalles der behördlichen Auskünfte hat das Bundesgericht die Kriterien modifiziert und setzt Folgendes voraus: (a) Eignung der Auskunft zur Vertrauensbegründung, (b) Zuständigkeit der Behörde, (c) Vorbehaltlosigkeit, (d) fehlende Erkennbarkeit der Unrichtigkeit, (e) nachteilige Disposition, (f) Kausalität, (g) keine Änderung des Sachverhalts oder der Rechtslage sowie (h) Interessenabwägung. Es hat sich gezeigt, dass die einzelnen Kriterien sehr gehaltvoll sind und der Vertrauensschutz in der Praxis oft am Nichtvorhandensein der Voraussetzungen scheitert. Kann das Vorliegen der Voraussetzungen jedoch bejaht werden und überwiegt das Interesse am Vertrauensschutz dasjenige an der Einhaltung des Legalitätsprinzips, so kommt die (de lege lata) primäre Lösung des Bestandesschutzes bzw. der Bindung an die Vertrauensgrundlage zur Anwendung. Dabei handelt es sich jedoch um eine «Alles oder Nichts»-Lösung. Weiter ist der Bestandesschutz nicht immer zielführend und weist Spannungsverhältnisse auf, insbesondere zum gewichtigen Legalitätsprinzip. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach dem subsidiären Entschädigungsanspruch. Diesbezüglich hat sich ergeben, dass es das Bundesgericht aufgrund des Entschädigungspositivismus grundsätzlich ablehnt, ohne gesetzliche Grundlage Entschädigungsansprüche zuzusprechen. Während mit den Verantwortlichkeitserlassen gesetzliche Grundlagen für die Haftung aus widerrechtlicher Handlung bestehen, liegen im Bereich des rechtmässigen Staatshandelns keine entsprechenden Normen vor. Sind folglich die strengen Voraussetzungen der Staatshaftung nicht erfüllt, muss der Entschädigungsanspruch direkt aus der Verfassung abgeleitet werden, was nur zurückhaltend erfolgt. Zudem haften der Entschädigungslösung weitere nachteilige Aspekte an, insbesondere der Umstand, dass auch der Entschädigungsanspruch nicht sämtliche Nachteile zu beseitigen vermag. Daraus ergibt sich die Forderung nach weiteren Ausgleichsmechanismen. Diese sollen aufgrund der konkreten Umstände im Einzelfall definiert und die Entscheidung in einer anschliessenden Interessenabwägung getroffen werden. Dies ermöglicht die bestmögliche Erreichung der Zielsetzung des Vertrauensschutzes, nämlich die Bewahrung vor Nachteilen. Aufgrund der besser möglichen Berücksichtigung sämtlicher beteiligter Interessen ist zudem davon auszugehen, dass die Voraussetzungen nicht mehr mit der bisherigen Strenge gehandhabt werden müssen. Dies ist im Sinne des Vertrauensschutzes zu befürworten.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30504
Lizenz (gemäss Verlagsvertrag): CC BY-NC-ND 4.0: Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International
Departement: School of Management and Law
Enthalten in den Sammlungen:BSc Wirtschaftsrecht

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Vogel, V. (2023). Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-30504
Vogel, V. (2023) Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen. Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30504.
V. Vogel, “Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2023. doi: 10.21256/zhaw-30504.
VOGEL, Valentina, 2023. Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen. Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Vogel, Valentina. 2023. “Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen.” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30504.
Vogel, Valentina. Vertrauensschutz bei Behördenauskünften : Voraussetzungen und Grenzen. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2023, https://doi.org/10.21256/zhaw-30504.


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