Bitte benutzen Sie diese Kennung, um auf die Ressource zu verweisen: https://doi.org/10.21256/zhaw-26716
Publikationstyp: Thesis: Bachelor
Titel: Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind
Autor/-in: Wehrli, Sebastian
Betreuer/-in / Gutachter/-in: Wiederkehr, René
DOI: 10.21256/zhaw-26716
Umfang: 56
Erscheinungsdatum: 2022
Reihe: BSc Wirtschaftsrecht
Verlag / Hrsg. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Verlag / Hrsg. Institution: Winterthur
Sprache: Deutsch
Fachgebiet (DDC): 343: Öffentliches Recht (CH), Sachen-, Finanz-, Steuer- und Wirtschaftsrecht
Zusammenfassung: Täglich sind rund 800 000 Personen mit den Zügen der SBB unterwegs. Zur Bewältigung dieser immensen logistischen Herausforderung müssen die SBB Gleisanlagen, Züge und Bahnhöfe bauen, unterhalten und betreiben. Anders als Gleisanlagen und Züge werden Bahnhöfe nicht nur von Bahnpassagieren genutzt. Sie bieten sich auch als Treffpunkt, Aufenthaltsort, als innerstädtische Wegverbindung oder aufgrund des breiten Angebots an Dienstleistungen wie Läden und Restaurants einem breiteren Publikum an. Ferner sind Bahnhöfe etwa auch für Werbung, Kundgebungen und Verteilaktionen zur Promotion von Produkten von Interesse. Diese vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten – gerade in grösseren Bahnhöfen – bergen Konfliktpotenzial. Diese Bahnhöfe werden meist von den SBB bewirtschaftet und verwaltet. Unter der Hoheit der SBB stehen insbesondere die im Interesse dieser Arbeit stehenden Grossbahnhöfe in städtischen Zentren, die ein breites Angebot an Dienstleistungen aufweisen. Die SBB bestimmen, wie diese Bahnhöfe genutzt werden. Als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Alleineigentum des Bundes nehmen die SBB mit der Personenbeförderung und dem Bau und Betrieb der Eisenbahninfrastruktur (etwa Bahnhöfe) eine öffentliche Aufgabe wahr. Infolgedessen sind die SBB nach Art. 35 Abs. 2 BV grundsätzlich an die Grundrechte gebunden. Es stellt sich somit die Frage, wie das Bahnhofareal genutzt werden kann und ob ein Nutzungsanspruch besteht. Wie aufgezeigt wird, stellen Bahnhöfe öffentliche Sachen dar. Um in Erfahrung zu bringen, ob und wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen genutzt werden können und ob auf diese Nutzung ein Anspruch besteht, ist zunächst die verwaltungsrechtliche Qualifikation des Bahnhofs zu untersuchen. Eine Ansicht ist, dass – analog den Zügen – Bahnhöfe primär den Bahnpassagieren zur Verfügung stehen und damit Verwaltungsvermögen darstellen. Eine andere Ansicht ist demgegenüber, dass – analog den öffentlichen Strassen und Plätzen – Bahnhöfe grundsätzlich allen zur Nutzung offenstehen und damit als öffentliche Sache im Gemeingebrauch qualifiziert werden. Die Zirkulationsflächen auf Bahnarealen dienen nicht nur dem Bahnbetrieb, sondern auch der Befriedigung der einleitend genannten Bedürfnissen. Entsprechend werden sie von den SBB als urbaner Treffpunkt sowie als «Begegnungszentrum der Stadt» zum «flanieren, shoppen und geniessen» vermarktet. Bahnhöfe sind folglich der Allgemeinheit zugänglich und aus diesen Gründen als öffentliche Sache im Gemeingebrauch zu qualifizieren. Unabhängig der Nutzungsart ist deshalb auf das Nutzungsverhältnis zwischen den SBB und den Bahnhofbenutzern öffentliches Recht anwendbar. Aufgrund des Bahnbetriebs ist die Zweckbestimmung der Bahnhöfe enger als etwa bei öffentlichen Plätzen, weshalb bei der Nutzung die Schwelle zum gesteigerten Gemeingebrauch schneller überschritten wird. Allerdings besteht ein bedingter Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung des gesteigerten Gemeingebrauchs, wenn diese zur Ausübung eines Grundrechts erforderlich ist. Wird die Bewilligung abgelehnt, muss diese den Voraussetzungen von Art. 36 BV standhalten.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/26716
Lizenz (gemäss Verlagsvertrag): CC BY-NC-ND 4.0: Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International
Departement: School of Management and Law
Enthalten in den Sammlungen:BSc Wirtschaftsrecht

Dateien zu dieser Ressource:
Datei Beschreibung GrößeFormat 
2022_Wehrli_Sebastian_BSc_WR.pdf475.51 kBAdobe PDFMiniaturbild
Öffnen/Anzeigen
Zur Langanzeige
Wehrli, S. (2022). Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-26716
Wehrli, S. (2022) Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind. Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-26716.
S. Wehrli, “Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2022. doi: 10.21256/zhaw-26716.
WEHRLI, Sebastian, 2022. Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind. Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Wehrli, Sebastian. 2022. “Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind.” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-26716.
Wehrli, Sebastian. Bahnhöfe – eher Bahn oder doch auch Hof? : wie Bahnhöfe als öffentliche Sachen qualifiziert werden können und was die Konsequenzen daraus sind. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2022, https://doi.org/10.21256/zhaw-26716.


Alle Ressourcen in diesem Repository sind urheberrechtlich geschützt, soweit nicht anderweitig angezeigt.