Publikationstyp: | Beitrag in wissenschaftlicher Zeitschrift |
Art der Begutachtung: | Peer review (Publikation) |
Titel: | Brennpunkte der Baugebietsetappierung |
Autor/-in: | Wiederkehr, René |
Erschienen in: | Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht |
Band(Heft): | 106 |
Heft: | 7 |
Seite(n): | 332 |
Seiten bis: | 352 |
Erscheinungsdatum: | 2005 |
Verlag / Hrsg. Institution: | Schulthess |
ISSN: | 1422-0709 |
Sprache: | Deutsch |
Fachgebiet (DDC): | 342: Öffentliches Recht (CH), Staats- und Verwaltungsrecht |
Zusammenfassung: | Die Bauzone ist durch Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 zu einem selbständig anwendbaren Begriff des Bundesrechts geworden. Bauzonen umfassen nach Art. 15 RPG Land, das sich für eine Überbauung eignet und (a) weitgehend überbaut ist oder (b) voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird. Kantone und Gemeinden sind an den Begriff der Bauzone gebunden und dürfen diesen weder enger noch weiter fassen. Sie sind insbesondere verpflichtet nur dasjenige Land einzuzonen, welches innerhalb der nächsten 15 Jahre benötigt wird. Die Bindung daran soll nach der Botschaft des Bundesrates verhindern, dass zu grosse Bauzonen ausgeschieden werden. Kantone und Gemeinden wurden allerdings nicht dazu angehalten, im Zeitpunkt des Inkrafttretens des RPG offensichtlich zu grosse Bauzonen sofort zu verkleinern. Gemäss Art. 35 i.V.m. Art. 36 RPG hatten die Kantone acht Jahre Zeit, um überdimensionierte Bauzonen dem bundesrechtlich vorgeschriebenen Mass - Bedarf innerhalb der nächsten 15 Jahre - anzupassen (Art. 35 Abs. 1 lit. b RPG), andernfalls das weitgehend überbaute Gebiet als vorläufige Bauzone bezeichnet wurde (Art. 36 Abs. 3 RPG). In der Praxis ist die erforderliche Redimensionierung der Bauzonen im Sinne von Art. 15 RPG bis heute noch nicht vollständig erfolgt. |
URI: | https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/9707 |
Volltext Version: | Publizierte Version |
Lizenz (gemäss Verlagsvertrag): | Lizenz gemäss Verlagsvertrag |
Departement: | School of Management and Law |
Organisationseinheit: | Institut für Regulierung und Wettbewerb (IRW) |
Enthalten in den Sammlungen: | Publikationen School of Management and Law |
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Wiederkehr, R. (2005). Brennpunkte der Baugebietsetappierung. Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 106(7), 332–352.
Wiederkehr, R. (2005) ‘Brennpunkte der Baugebietsetappierung’, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 106(7), pp. 332–352.
R. Wiederkehr, “Brennpunkte der Baugebietsetappierung,” Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, vol. 106, no. 7, pp. 332–352, 2005.
WIEDERKEHR, René, 2005. Brennpunkte der Baugebietsetappierung. Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht. 2005. Bd. 106, Nr. 7, S. 332–352
Wiederkehr, René. 2005. “Brennpunkte der Baugebietsetappierung.” Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht 106 (7): 332–52.
Wiederkehr, René. “Brennpunkte der Baugebietsetappierung.” Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, vol. 106, no. 7, 2005, pp. 332–52.
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