Full metadata record
DC FieldValueLanguage
dc.contributor.authorDrenckhan, Helke-
dc.date.accessioned2018-08-17T09:12:12Z-
dc.date.available2018-08-17T09:12:12Z-
dc.date.issued2013-
dc.identifier.issn0340-7926de_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/9128-
dc.description.abstractDie Schweizer Abzockerinitiative hat im Ausland ungewohnt große Beachtung gefunden und wird von ihrem Initianten Thomas Minder sogar als Exportschlager bezeichnet. Das überrascht, denn prophezeit wurde, dass sich die Schweiz mit diesem nationalen Alleingang international isolieren würde. Jetzt wird in der Presse sogar zur Nachahmung aufgerufen. Auch Deutschland scheint sich auf seine Aktionäre zu besinnen und diesen bei Vergütungsentscheidungen mehr Einfluss geben zu wollen (Koalitionsbeschluss vom 21. 2. 2013). Wiederholt zogen die sog. "Abzocker" den Zorn der Eidgenossen auf sich. Noch kurz vor der Abstimmung sorgte einmal mehr Daniel Vasella, ehemaliger Verwaltungsratspräsident der Novartis AG, für Aufsehen, als bekannt wurde, dass Novartis anlässlich seines Abgangs tief in die Kasse griff und sich sein Konkurrenzverbot CHF 72 Mio. kosten ließ. Diese Nachricht brachte das Fass zum Überlaufen. Die zuvor skeptischen Schweizer nahmen die Abzockerinitiative am 3. März 2013 an. Die Bundesverfassung erhielt damit einen neuen Artikel, der den Aktionären mehr Einfluss bei Vergütungsentscheiden einräumt. Sie sollen den als übertrieben empfundenen Löhnen einen Riegel vorschieben, indem sie über die Größe des Lohntopfes entscheiden. Inhaltliche Vorgaben oder eine absolute Obergrenze gibt es nach der Minder-Initiative nicht. Um diesen Anliegen Nachdruck zu verleihen, kann – und das ist in Europa einzigartig –, wer regelwidrige Bezüge empfängt, mit bis zu drei Jahren Gefängnis und sechsfacher Einziehung des Betrages bestraft werden. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, warum die bisherige Gesetzeslage nicht ausreichte und was sich künftig in der Schweizer Aktiengesellschaft verändern wird. Ob die Vergütungen wirklich unter Druck geraten, bleibt abzuwarten.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherDeutscher Fachverlagde_CH
dc.relation.ispartofRecht der Internationalen Wirtschaftde_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subjectVergütungsentscheidungde_CH
dc.subjectAktienrechtde_CH
dc.subject.ddc346: Privatrecht (CH)de_CH
dc.titleDie Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager?de_CH
dc.typeBeitrag in wissenschaftlicher Zeitschriftde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Regulierung und Wettbewerb (IRW)de_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.issue6de_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.pages.end363de_CH
zhaw.pages.start356de_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.volume2013de_CH
zhaw.publication.reviewPeer review (Publikation)de_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

Files in This Item:
There are no files associated with this item.
Show simple item record
Drenckhan, H. (2013). Die Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager? Recht der Internationalen Wirtschaft, 2013(6), 356–363.
Drenckhan, H. (2013) ‘Die Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager?’, Recht der Internationalen Wirtschaft, 2013(6), pp. 356–363.
H. Drenckhan, “Die Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager?,” Recht der Internationalen Wirtschaft, vol. 2013, no. 6, pp. 356–363, 2013.
DRENCKHAN, Helke, 2013. Die Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager? Recht der Internationalen Wirtschaft. 2013. Bd. 2013, Nr. 6, S. 356–363
Drenckhan, Helke. 2013. “Die Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager?” Recht der Internationalen Wirtschaft 2013 (6): 356–63.
Drenckhan, Helke. “Die Schweizer Abzockerinitiative - ein Exportschlager?” Recht der Internationalen Wirtschaft, vol. 2013, no. 6, 2013, pp. 356–63.


Items in DSpace are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.