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Publikationstyp: Working Paper – Gutachten – Studie
Titel: Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO
Autor/-in: Biberstein, Lorenz
Nef, Susanne
Baier, Dirk
Markwalder, Nora
et. al: No
DOI: 10.21256/zhaw-24910
Umfang: 82
Erscheinungsdatum: Feb-2022
Verlag / Hrsg. Institution: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Verlag / Hrsg. Institution: Bern
Sprache: Deutsch
Schlagwörter: Sexuelle Belästigung; Diskurs; Schweiz
Fachgebiet (DDC): 305: Personengruppen (Alter, Herkunft, Geschlecht, Einkommen)
364: Kriminologie
Zusammenfassung: Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu sexueller Belästigung sind in der Schweiz noch selten. Zwar gab es in den letzten 20 Jahren einige sozialwissenschaftliche Befragungen zu diesem Thema; diese erlauben es aber noch nicht, ein umfassendes Gesamtbild zu zeichnen. Das Wissen darüber, wo und in welchem Rahmen sich sexuelle Belästigungen ereignen, wie die Verhältnisse zwischen Tatpersonen und Opfer sind und wie sich die Delikte in den letzten Jahren entwickelt haben, ist noch unzureichend. Erschwert wird der gesellschaftliche, politische und juristische Diskurs durch die Verwendung von uneinheitlichen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Definitionen. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurde deshalb eine wissenschaftliche Studie durchgeführt, welche folgende Ziele hatte: - Aufarbeitung der vorhandenen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Definitionen und Aufzeigen der Unterschiede und Gemeinsamkeiten - Erarbeitung eines verlässlicheren empirischen Bildes zur Verbreitung von sexueller Belästigung anhand der folgenden Quellen: Polizei- und Strafvollzugsstatistiken (Hellfeld); Befragungsstudien in der Schweiz und im Ausland (Dunkelfeld) - Aufzeigen von Lücken und best practices bei bestehenden Datenerhebungen - Durchführung von Expert:inneninterviews u.a. zum Thema Rechtsdurchsetzung sowie von Explorativ-Gesprächen zur Wissenserweiterung in Bezug auf verschiedene Betroffenengruppen und Formen von sexueller Belästigung Die Komplexität der Thematik zeigt sich anhand der weiten Fassung der sozialwissenschaftlichen Definitionen exemplarisch: Die gebrauchten Definitionen reichen von nicht körperlicher verbaler Belästigung und anzüglichen Blicken bis zu schwerer sexualisierter Gewalt. Auf der juristischen Seite findet sich im Strafgesetzbuch (Art. 198 StGB) eine relativ enge Definition, welche eingeschränkt ist auf niederschwellige sexuelle Handlungen von geringerer Intensität. Die zivilrechtliche Definition im Gleichstellungsgesetz (Art. 4 GlG) umfasst dagegen nicht nur geringfügige Verstösse, sondern auch gravierende Delikte bis hin zur Vergewaltigung, ist jedoch auf den Kontext der Arbeitstätigkeit beschränkt. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 2020 1'477 Geschädigte sexueller Belästigungen gezählt wurden und dass die Anzeigen seit 2014 eine ansteigende Tendenz zeigen. Die häufigsten erlittenen Belästigungen sind Berührungen oder verbale Belästigungen. Ergänzt man die Kriminalstatistik mit Zahlen aus den Befragungsstudien, kommt man zum Schluss, dass zwischen 20 % und 60 % der Frauen in der Schweiz in ihrem Leben schon einmal eine sexuelle Belästigung erlebt haben und zwischen 2 % und 10 % dies in den letzten 12 Monaten erlebt haben. Ein Grossteil dieser Taten dürfte sich am Arbeitsplatz ereignet haben und primär von Männern als Tatperson verübt worden sein, während die Opfer meistens weiblich sind. Frauen haben entsprechend eine rund fünf bis zehn Mal höhere Wahrscheinlichkeit als Männer, eine sexuelle Belästigung zu erleben. Ein spezielles Augenmerk sollte zudem Menschen mit Behinderungen und queeren Personen gelten, die aufgrund hoher Vulnerabilität und Intersektionalität besonders gefährdet sind. Diesbezüglich gilt insbesondere auch innerhalb dieser Betroffenengruppen zu differenzieren und beispielsweise je nach Form der Behinderung zu unterscheiden, da unterschiedliche Vulnerabilitäten, Viktimisierungsrisiken und Hürden in den Zugängen zu Strafverfolgung und Schutz bestehen. Bezüglich der Rechtsdurchsetzung hat sich in den Expert:inneninterviews gezeigt, dass die Strafverfolgung mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert ist Mangel an Beweisen, Herausforderung der Abgrenzung zu anderen Deliktformen und bei der Bestimmung des «Schweregrades»). Die Datenlage in der Schweiz ist derzeit noch unzureichend: Die Kriminalstatistik (Hellfeld) bildet nur einen geringen Teil der sexuellen Belästigungen ab (tendenziell eher die gravierenderen Fälle zwischen fremden Personen). Die Dunkelfeldbefragungen wurden zudem nicht immer regelmässig erhoben (Ausnahme: Schweizerische Gesundheitsbefragung, die sexuelle Belästigung allerdings nur oberflächlich abbildet) und unterscheiden sich stark bezüglich methodischer Herangehensweise, Erhebungsgebieten, thematischen Schwerpunkten (Arbeitsort vs. öffentlicher Raum) und Erhebungsinstrumenten. Dadurch lassen sich die gefundenen Opferraten mit ihren Unterschieden nur vorsichtig interpretieren. Eine Definition von sexueller Belästigung muss deren Komplexität gerecht werden. Es wird deshalb die folgende Definition vorgeschlagen: Ein Verhalten, das unerwünscht ist, einen sexuellen Bezug hat oder einen Bezug auf das Geschlecht resp. die Geschlechtszugehörigkeit aufweist und das von der belästigten Person als solches empfunden wird sowie das eine Person in ihrer Würde verletzt. Mit einer umfassenden Definition soll auch die Abgrenzung gegenüber anderen Delikten (Stalking, Cybergrooming, sexuelle Gewalt etc.) erleichtert werden. Der politische Diskurs ist auf eine solide empirische Grundlage angewiesen. Dafür braucht es regelmässig wiederkehrende Befragungen, welche die Polizeiliche Kriminalstatistik ergänzen. Solche Befragungen benötigen eine genügend grosse Stichprobe (Minimum 3'000 Befragte), welche auf einer Zufallsbasis (idealerweise basierend auf dem Adressregister des Bundesamtes für Statistik) gezogen wird. Der Fragebogen muss eine saubere Definition von sexueller Belästigung mit mehreren Items aufweisen (keine Beschränkung auf sexuelle Belästigung, sondern auch Einbezug von gravierenderen sexuellen Delikten) und neben grundlegenden Prävalenzfragen auch Zusatzfragen zu den Tatumständen und weiteren relevanten Punkten beinhalten. Idealerweise wäre eine solche regelmässige Befragung institutionalisiert, wodurch eine regelmässige Finanzierung und Durchführung garantiert wäre. Eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen verschiedenen Deliktorten (Arbeitsplatz oder anderswo) und verschiedenen Betroffenengruppen wird als sinnvoll erachtet, wobei jeweils darauf zu achten ist, dass über Befragungen keine Stigmatisierungen reproduziert werden.
URI: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/71248.pdf
https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/24910
Lizenz (gemäss Verlagsvertrag): Lizenz gemäss Verlagsvertrag
Departement: Soziale Arbeit
Organisationseinheit: Institut für Delinquenz und Kriminalprävention (IDK)
Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe (IVGT)
Publiziert im Rahmen des ZHAW-Projekts: Studie zu Ausmass und zur Entwicklung sexueller Belästigung in der Schweiz
Enthalten in den Sammlungen:Publikationen Soziale Arbeit

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Biberstein, L., Nef, S., Baier, D., & Markwalder, N. (2022). Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. https://doi.org/10.21256/zhaw-24910
Biberstein, L. et al. (2022) Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-24910.
L. Biberstein, S. Nef, D. Baier, and N. Markwalder, “Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO,” Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern, Feb. 2022. doi: 10.21256/zhaw-24910.
BIBERSTEIN, Lorenz, Susanne NEF, Dirk BAIER und Nora MARKWALDER, 2022. Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO [online]. Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Verfügbar unter: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/71248.pdf
Biberstein, Lorenz, Susanne Nef, Dirk Baier, and Nora Markwalder. 2022. “Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.” Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. https://doi.org/10.21256/zhaw-24910.
Biberstein, Lorenz, et al. Sexuelle Belästigung in der Schweiz : Analysen im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Feb. 2022, https://doi.org/10.21256/zhaw-24910.


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