Please use this identifier to cite or link to this item: https://doi.org/10.21256/zhaw-23509
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dc.contributor.authorBeretta, Claudio-
dc.contributor.authorKremer-Hartmann, Katrin-
dc.contributor.authorSpielmann-Prada, Giovanna-
dc.contributor.authorZüst, Monja-
dc.contributor.authorGantenbein-Demarchi, Corinne-
dc.contributor.authorMüller, Claudia-
dc.date.accessioned2021-11-19T15:59:27Z-
dc.date.available2021-11-19T15:59:27Z-
dc.date.issued2021-11-
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/23509-
dc.descriptionDer Bericht wurde im Auftrag des BLV erstellt.de_CH
dc.description.abstractMit der Ratifizierung der Sustainable Development Goals hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle bis im Jahr 2030 zu halbieren. Als Antwort auf das Postulat Chevalley erarbeitet der Bund einen Aktionsplan für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Danach sollte im Sinne der effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen das bestehende Potenzial genutzt werden, die Abgabe und das Spenden von Lebensmitteln gezielt auszuweiten, ohne dabei die Lebensmittelsicherheit zu gefährden. Dieser Bericht soll im Sinne eines Leitfadens Herstellern, Inverkehrbringern und Abnehmern von Lebensmitteln (z.B. sozialen Einrichtungen) eine Entscheidungsgrundlage liefern, um die Abgabe von Lebensmitteln im Sinne der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sowie der Reduktion von Lebensmittelverlusten weiter zu optimieren. Der Bericht beinhaltet die relevanten rechtlichen Grundlagen und liefert konkrete Empfehlungen, um Lebensmittel in der Praxis so lange abzugeben und zu konsumieren, wie sie sicher und einwandfrei sind. Zudem sollen karitative Organisationen respektive deren Begünstigte vermehrt unterstützt werden können. Konkret ist es aufgrund der lebensmittelrechtlichen und haftungsrechtlichen Grundlagen erlaubt, Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nach Ablauf des MHDs weiterhin in Verkehr zu bringen, sofern das Prinzip der Selbstkontrolle eingehalten und die Informationspflicht wahrgenommen wird, damit es nicht zur Täuschung kommt. Dabei besteht kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit, weil im Normalfall eine Qualitätsbeeinträchtigung von Produkten mit einem MHD eine gleichzeitige sensorischen Veränderung hervorruft. Konsumenten können also vor dem Verzehr mit den eigenen Sinnen sicherstellen, dass ein Produkt noch einwandfrei ist. Als ein Kernelement dieses Berichtes wurden deshalb sogenannte MHD+ Abgabegrenzen definiert. Das sind Zeitangaben, wie lange nach Ablauf des MHDs Produkte bei korrekter Lagerung in der Regel einwandfrei und sicher sind und folglich abgegeben werden dürfen (MHD +6 bis 360 Tage, je nach Lebensmittelkategorie). Die MHD+ Abgabegrenzen wurden aufgrund von einer Marktanalyse mit über 300 Produkten sowie der für die Mikrobiologie relevanten Produkteigenschaften festgelegt und mit MHD+ Abgabegrenzen ausländischer Leitfäden aus den Niederlanden, Italien, Frankreich und England abgeglichen. Innerhalb dieser MHD+ Abgabegrenzen wird empfohlen, Lebensmittel nach visueller Prüfung noch zu reduziertem Preis in Verkehr zu bringen oder in Form von Lebensmittelspenden zu verteilen. Von Produkten mit einem MHD grundsätzlich zu unterscheiden sind Produkte mit einem Verbrauchsdatum (VD). Diese dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr in Verkehr gebracht werden, weil dann die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, auch wenn das Produkt sensorisch noch einwandfrei scheint. Bei Produkten mit einem VD, welche sich zum Tieffrieren eignen, wird aber empfohlen, die Produkte bis spätestens am Tag des Datums zwecks Haltbarkeitsverlängerung einzufrieren und so die Verteilung zum Konsumenten sicherzustellen. Dabei ist wiederum das Prinzip der Selbstkontrolle zu befolgen, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten sowie die Informationspflicht wahrzunehmen. Der Bericht gibt weitere Empfehlungen zur Abgabe von «Ultrafrischprodukten», gekühlten Fertiggerichten und frisch zubereiteten Speisen, undatierten Früchten, Gemüsen und Backwaren sowie fehletikettierten Lebensmitteln. Zudem zeigt der Bericht in Anlehnung an die Praxis anderer EU-Länder auf das Schweizer Lebensmittelrecht abgestützte Möglichkeiten für die Deklaration von Inhaltsstoffen und Allergenen bei der Spende von Lebensmitteln im Offenverkauf. Mit den rechtlichen Abklärungen, den MHD+ Abgabegrenzen für individuelle Produktekategorien sowie weiteren Empfehlungen zeigt dieser Bericht auf, wie der Gross- und Detailhandel Lebensmittel so lange in Verkehr bringen kann, wie sie sicher und einwandfrei sind. Der Bericht bildet somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Inverkehrbringer und insbesondere Spendenorganisationen, um Lebensmittelabfälle zu verhindern und ihren Beitrag zur Erreichung des Sustainable Development Goals «Food Waste Halbierung bis 2030» zu leisten.de_CH
dc.format.extent75de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaftende_CH
dc.rightsNot specifiedde_CH
dc.subjectLebensmittelverlustede_CH
dc.subjectAbgabe von Lebensmittelnde_CH
dc.subjectLebensmittelsicherheitde_CH
dc.subjectLebensmittelspendende_CH
dc.subjectDatierungde_CH
dc.subject.ddc664: Lebensmitteltechnologiede_CH
dc.titleLeitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht)de_CH
dc.typeWorking Paper – Gutachten – Studiede_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementLife Sciences und Facility Managementde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation (ILGI)de_CH
zhaw.publisher.placeWädenswilde_CH
dc.identifier.doi10.21256/zhaw-23509-
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.webfeedLM-Technologiede_CH
zhaw.webfeedMikrobiologiede_CH
zhaw.webfeedQM und Lebensmittelrechtde_CH
zhaw.funding.zhawÜberarbeitung des Leitfadens für Lebensmittelspendende_CH
zhaw.author.additionalNode_CH
zhaw.display.portraitYesde_CH
Appears in collections:Publikationen Life Sciences und Facility Management

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Beretta, C., Kremer-Hartmann, K., Spielmann-Prada, G., Züst, M., Gantenbein-Demarchi, C., & Müller, C. (2021). Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht). ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-23509
Beretta, C. et al. (2021) Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht). Wädenswil: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-23509.
C. Beretta, K. Kremer-Hartmann, G. Spielmann-Prada, M. Züst, C. Gantenbein-Demarchi, and C. Müller, “Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht),” ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Wädenswil, Nov. 2021. doi: 10.21256/zhaw-23509.
BERETTA, Claudio, Katrin KREMER-HARTMANN, Giovanna SPIELMANN-PRADA, Monja ZÜST, Corinne GANTENBEIN-DEMARCHI und Claudia MÜLLER, 2021. Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht). Wädenswil: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Beretta, Claudio, Katrin Kremer-Hartmann, Giovanna Spielmann-Prada, Monja Züst, Corinne Gantenbein-Demarchi, and Claudia Müller. 2021. “Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht).” Wädenswil: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-23509.
Beretta, Claudio, et al. Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht). ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Nov. 2021, https://doi.org/10.21256/zhaw-23509.


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