Full metadata record
DC FieldValueLanguage
dc.contributor.authorAlder, Markus-
dc.date.accessioned2019-04-04T13:02:37Z-
dc.date.available2019-04-04T13:02:37Z-
dc.date.issued2012-
dc.identifier.urihttp://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdfde_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/16482-
dc.description.abstractDie FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme beschließt wie folgt: Der Studiengang Wirtschaftsrecht (B.Sc.) wird gemäß § 2 Abs. 4 i. V. m. § 2 Abs. 8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung unter einer Auflage für sieben Jahre re-akkreditiert. Das Qualitätssiegel der FIBAA wird verliehen. Bei der Bewertung wurden die Selbstdokumentation, die Ergebnisse der Begutachtung vor Ort und die Stellungnahme der Hochschule vom 04. September 2012 berücksichtigt. Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften erfüllt mit einer Ausnahme die Qualitätsanforderungen für Bachelor-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) unter einer Auflage re-akkreditiert werden. Der Studiengang entspricht dem Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich und mit einer Ausnahme den Standards für die Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen (Anhang zu den Richtlinien des EVD für die Akkreditierung von Fachhochschulen und Studiengängen) in der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ ab. Der Grad wird von der Zürcher Fachhochschule verliehen. Handlungsbedarf sehen die Gutachter im Bereich der Möglichkeit zur Prüfungswiederholung. Daher empfehlen sie, die Re-Akkreditierung mit folgender Auflage zu verbinden: Die Hochschule muss sicherstellen, dass Möglichkeiten für Ersatzleistungsnachweise in der Assessment-Phase geschaffen werden, die in zumutbarer Form die Absolvierung des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit ermöglichen. (Vgl. Kap. 3.1; Rechtsquelle: Kriterium 1.8 der Standards für die Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen (Anhang zu den Richtlinien des EVD für die Akkreditierung von Fachhochschulen und Studiengängen vom 4. Mai 2007) Die Erfüllung der Auflage ist bis zum 27. Juni 2013 nachzuweisen. Die Gutachter sehen darüber hinaus Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang zu folgenden Aspekten: - Die Hochschule sollte die Kooperation mit Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen weiter ausbauen (vgl. Kap. 4.3). - Die Hochschule sollte auf eine klarere Kommunikation und Transparenz gegenüber den Studierenden bezüglich der Lehrveranstaltungsevaluationen achten. Zudem sollten die Dozenten gegenüber den Studierenden eine stärkere Ernsthaftigkeit zeigen, wenn es um die Besprechung dieser Ergebnisse geht (vgl. Kap. 5.2). Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Kriterien, welche die Qualitätsanforderungen übertreffen: - Integration von Theorie und Praxis (vgl. Kap. 3.2). - Pädagogische/didaktische Qualifikation des Lehrpersonals (vgl. Kap. 4.1). - Interne Kooperation (vgl. Kap. 4.1). - Betreuung der Studierenden durch das Lehrpersonal (vgl. Kap. 4.1). Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im Anhang.de_CH
dc.format.extent43de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherFIBAAde_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subject.ddc378: Hochschulbildungde_CH
dc.titleBeschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programmede_CH
dc.typeWeiteres (textuelles Material)de_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitZentrum für Innovative Didaktik (ZID)de_CH
zhaw.publisher.placeBonnde_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

Files in This Item:
There are no files associated with this item.
Show simple item record
Alder, M. (2012). Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme. FIBAA. http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdf
Alder, M. (2012) Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme. Bonn: FIBAA. Available at: http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdf.
M. Alder, Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme. Bonn: FIBAA, 2012. [Online]. Available: http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdf
ALDER, Markus, 2012. Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme [online]. Bonn: FIBAA. Verfügbar unter: http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdf
Alder, Markus. 2012. Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme. Bonn: FIBAA. http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdf.
Alder, Markus. Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme. FIBAA, 2012, http://static.fibaa.org/berichte/progakkred_k2h/B_Winterthur_ZHAW_1409_KB.pdf.


Items in DSpace are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.