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dc.contributor.advisorTrajkova, Renata-
dc.contributor.authorScherler, Jann-
dc.date.accessioned2024-04-26T12:00:27Z-
dc.date.available2024-04-26T12:00:27Z-
dc.date.issued2023-
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30506-
dc.description.abstractZur Deckung der Bedürfnisse der Allgemeinheit hat der Staat eine ausreichende Infrastruktur bereitzustellen. Im Gegensatz zur ansteigenden Bevölkerungszahl nimmt die dafür zur Verfügung stehende Fläche nicht zu. Daraus ergibt sich, dass der Staat bei der Realisierung seiner Vorhaben das private Eigentum seiner BürgerInnen in Anspruch nehmen muss. Er hat dafür einen geldwerten Ersatz zu leisten. Nach der Konzeption der verfassungsrechtlich gewährleisteten Eigentumsfreiheit sind neben Enteignungen auch Eigentumsbeschränkungen, welche einer Enteignung gleichkommen, «voll» zu entschädigen. Während die formellen Enteignungen auf Bundesebene sowie in kantonalen Gesetzen geregelt werden, haben die Eigentumsbeschränkungen beziehungsweise die materiellen Enteignungen bis heute weder auf der Ebene des Bundes noch auf kantonaler Ebene eine positivrechtliche Konkretisierung erhalten. Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit ebendiesen «materiellen» Enteignungen, in welchen zwar keine formelle Übertragung eines Rechts stattfindet, die Betroffenen aber dennoch in einer einschränkenden Weise durch staatliches Handeln oder Nichthandeln belastet werden. Es soll dargelegt werden, welche Grundsätze die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren entwickelt hat, versucht die dahinter liegenden Beweggründe zu erläutern und die Anwendung sowie die Problemstellungen in der Praxis anhand von Fallkonstellationen aufzuzeigen. Im Ausgangspunkt kann festgestellt werden, dass Enteignungen als staatliche Eingriffe im Einklang zu den verfassungsrechtlichen Prinzipien zu erfolgen haben. Die grossen Diskussionen hinsichtlich der materiellen Enteignungen ergeben sich mehrheitlich bei der Entschädigungsfrage beziehungsweise bei der konkreten Höhe der Entschädigung. Der verfassungsrechtliche «Alles oder Nichts»-Grundsatz lässt keine Kompromisse zu: Entweder wird «voll entschädigt» oder die Betroffenen erhalten keine finanzielle Entschädigung, was entsprechend oft nicht verstanden wird. In der Vergangenheit lag es an den Gerichten, Ordnung in das Spannungsfeld zwischen der Enteignung und den enteignungsähnlichen staatlichen Eingriffen zu bringen; der Bundesgesetzgeber sah bis dato keinen Handlungsbedarf. Für die Beantwortung dieser Frage haben die Gerichte in der Schweiz einige Kriterien entwickelt. Es entstand Richterrecht. Als Hauptpfeiler in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den rechtlich relevanten Eigentumsbeschränkungen kann die sogenannte Barret-Formel aus dem Jahr 1965 angesehen werden. In einer präzisierten Form ist sie bis heute zur Bestimmung des Tatbestands der materiellen Enteignung anwendbar. Sie besagt, dass ein Entschädigungsanspruch für eine Eigentumsbeschränkung besteht, wenn der Eigentümerschaft der bisherige oder voraussehbare künftige Gebrauch eingeschränkt und eine wesentliche aus dem Eigentum fliessende Befugnis entzogen wird. Die Formel stellt und stellte eine Errungenschaft für die Beurteilung der Fälle von materiellen Enteignungen dar.de_CH
dc.format.extent81de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaftende_CH
dc.rightshttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/de_CH
dc.subject.ddc342: Öffentliches Recht (CH), Staats- und Verwaltungsrechtde_CH
dc.titleDie materielle Enteignungde_CH
dc.typeThesis: Bachelorde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.publisher.placeWinterthurde_CH
dc.identifier.doi10.21256/zhaw-30506-
zhaw.originated.zhawYesde_CH
Enthalten in den Sammlungen:BSc Wirtschaftsrecht

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Scherler, J. (2023). Die materielle Enteignung [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-30506
Scherler, J. (2023) Die materielle Enteignung. Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30506.
J. Scherler, “Die materielle Enteignung,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2023. doi: 10.21256/zhaw-30506.
SCHERLER, Jann, 2023. Die materielle Enteignung. Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Scherler, Jann. 2023. “Die materielle Enteignung.” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30506.
Scherler, Jann. Die materielle Enteignung. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2023, https://doi.org/10.21256/zhaw-30506.


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